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Lomberg Immobilien KG

01.11.2019Was gehört in eine Betriebskostenabrechnung?:

Wer seine Nebenkostenabrechnung überprüfen möchte, sollte sich an der Betriebskostenverordnung (BetrKV) orientieren, denn Nebenkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. So zählen zu den Betriebskosten alle Auslagen, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Wohngebäudes, Grundstücks sowie seiner Anlagen und Einrichtungen entstehen. Dazu gehören Wasser, Abwasser, Heizkosten, Müllbeseitigung, Straßen-, Schornstein- und Gebäudereinigung, Hausmeisterkosten, Aufzug und die Gartenpflege.

Ebenso zählt die Grundsteuer von laufenden Lasten des Grundstücks, die Gebäudereinigung, die Gemeinschaftsantenne und das Kabelfernsehen sowie der Allgemeinstrom zu den Nebenkosten. Auch sonstige Kosten wie die Prüfgebühren für den Feuerlöscher zählen zu den Nebenkosten. Zu beachten ist, dass Instandhaltungs- sowie Instandsetzungskosten, die durch Alterung oder Abnutzung des Gebäudes entstehen, nicht zu den Nebenkosten gehören.

In einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung ist der Abrechnungszeitraum angegeben. Grundsächlich beträgt dieser zwölf Monate. Dieser Abrechnungszeitraum muss sich allerdings nicht auf ein ganzes Kalenderjahr beziehen. Ebenso sollten die Gesamtkosten nach Abzug der Vorauszahlungen und die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums aufgelistet werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, sich an den Verteilerschlüssel im Mietvertrag zu halten. Bei der Abrechnung der Heizkosten bei einer zentralen Heizungsanlage gilt eine Ausnahme. Hier muss der Vermieter 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig abrechnen.

Quelle: Schöner Wohnen
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